Ausländer, die nach Spanien auswandern möchten, müssen einige Verwaltungsformalitäten erledigen. In ihrem früheren Wohnsitzland und in Spanien: Jedes Gebiet hat seine eigenen Gesetze für ausländische Staatsangehörige. Informieren Sie sich im Detail über die geltenden Gesetze.
Braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung, um in Spanien zu leben?
Wie in jedem Land der Welt ist auch in Spanien ein Aufenthaltstitel erforderlich, um leben zu können. Sie wird NIE (Nummer zur Identifizierung von Ausländern) genannt und ist für alle nicht-spanischen Personen erforderlich, die nach Spanien auswandern. Die NIE wird benötigt, um einen Führerschein umzutauschen oder zu registrieren, ein Bankkonto zu eröffnen, Rechnungen zu bezahlen oder um die Formalitäten für den Kauf einer Immobilie in Spanien zu erledigen. Sie ist für nicht in Spanien ansässige Personen mit Interessen in Spanien obligatorisch.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Nichtansässige eine Aufenthaltskarte beantragen. Der Antrag wird beim Ausländersekretariat oder bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle gestellt. Es sind Vordrucke, Einkommensnachweise und andere Dokumente einzureichen. Diese Karte ist nur für Nicht-Spanier gedacht, die in Spanien leben und arbeiten möchten.
Zukünftige Langzeitaufenthalter in Spanien werden die Idee haben, ihren Hauptwohnsitz in einer Immobilie einzurichten, die ihnen gehört. Ohne eine NIE oder eine Aufenthaltskarte zu erhalten, ist es nicht möglich, die Formalitäten für den Kauf einer Immobilie in Spanien zu erledigen. Denken Sie bei Ihrer Einreise daran!